Keine Pflicht zu lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern

2018-05-28T16:28:23+02:0028.05.2018|Finanzbuchhaltung|

Rechnungsnummern müssen zwar eindeutig und einmalig sein, aber eine Pflicht zu einem lückenlosen Nummernsystem sieht das Finanzgericht Köln nicht. Vergibt ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt diese Tatsache alleine das Finanzamt nicht zur Erhöhung des Gewinns um einen Unsicherheitszuschlag. Solange jede Rechnungsnummer nur einmalig vergeben wird, liegt darin [...]