Datenschutzbeauftragter ist gewerblich tätig
Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist eine gewerbliche Tätigkeit und kann bei einem Freiberufler damit sowohl eine Buchführungspflicht als auch eine Abfärbung auf freiberufliche Einkünfte auslösen. Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist keine freiberufliche Tätigkeit. Das Finanzgericht München stimmt dem Finanzamt zu, dass ein Rechtsanwalt, der als extern bestellter Datenschutzbeauftragter tätig wird, [...]