Kauf und Abschreibung von Vertragsarztpraxen

2018-05-28T16:33:20+02:0028.05.2018|Tipps für Ärzte und Praxen|

Die Vertragsarztzulassung ist ein Wirtschaftsgut, das keinem Wertverzehr unterliegt und nicht abgeschrieben werden kann. Der Inhaber einer Vertragsarztzulassung kann diese gleichbleibend in Anspruch nehmen und deren Wert im Nachbesetzungsverfahren durch eine Überleitung auf einen Nachfolger verwerten. Deshalb erschöpft sich der Wert des wirtschaftlichen Vorteils aus der Vertragsarztzulassung - unabhängig von [...]