Liebe Mandantinnen,
liebe Mandanten,

wir hoffen Sie hatten ein gutes Wochenende und haben das Beste aus den gegebenen Umständen gemacht.

Ab heute stehen die Anträge für Sofortmaßnahmen des jeweiligen Landes und des Bundes über deren Websites zur Verfügung, welche wir Ihnen nebenstehend zur Verfügung gestellt haben.

Die Anträge können ab sofort gestellt werden.

Wie Sie sehen, hat der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung des Soforthilfeprogramms einige wesentliche Voraussetzungen bzgl. der Finanzmittel und Situation vor „Corona-Krise“ aufgenommen. Diese sind in den Medien teilweise gar nicht oder nur sehr vereinfacht angesprochen worden.

Wir bitten Sie diese zu beachten und sorgfältig zu prüfen, bevor Sie den Antrag stellen, da der Antrag eine Versicherung an Eides statt beinhaltet.

Die einzelnen Programme sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Darum haben wir nachfolgend die Voraussetzungen dieser für einige Bundesländer kurz zusammengefasst:

Soforthilfen der jeweiligen Bundesländer

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.

  • Antragsberechtigte: Alle von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten Solo-Sselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die
    • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder
    • im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind, und
    • ihre Tätigkeit von einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder einem Sitz der Geschäftsführung in Rheinland-Pfalz aus ausführen,
    • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
    • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben und die durch die Coronapandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
  • Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
    • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
    • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
    • Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
    • Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
  • Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgehzahlt werden, das Sofortdarlehen schon.
  • Beantragung: Der Antrag kann hier abgerufen werden. Er muss ausgefüllt, unterzeichnet und nur im PDF-Format eingescannt ausschließlich an csh@isb.rlp.de geschickt werden.

Für RLP gilt: Beziffern Sie Ihre Liquiditätsschwierigkeiten bis Ende Mai 2020

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe Ihres Liquiditätsbedarfs ab. Sie werden gebeten werden, Ihren Bedarf zu benennen. Es wird kein detaillierter Nachweis Ihrerseits erforderlich sein. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie nach dem 11. März 2020 durch die Auswirkungen des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens (bspw. Mieten, Personal, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass). Außerdem darf dieser Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigen- oder Fremdmitteln oder sonstigen Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden können. Es wird kein detaillierter Nachweis Ihrerseits erforderlich sein. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie nach dem 11. März 2020 durch die Auswirkungen des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Das ist insbesondere der Fall, wenn

  • Ihr Umsatz- bzw. Honorarrückgang im zurückliegenden Monat um mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr (bei Gründungen im Vergleich zum Vormonat) zurückgegangen ist oder
  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Krise weggefallen sind. Sie müssen den Umsatz- Honorar- oder Auftragsrückgang bei der Antragsstellung nicht weiter nachweisen.

Ganz wichtig: Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die ISB bittet Sie, den Antrag auszudrucken, zu unterschreiben, danach den Antrag und alle anderen notwendigen Unterlagen (siehe oben, 3.) einzuscannen und als PDF-Dokument per E-Mail, postalisch oder per Fax an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuschicken.

Die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse lautet: CSH@isb.rlp.de und die Faxnr.: 06131 6172-1159

siehe dazu den offiziellen Aushang zum Antragsverfahren der ISB

Nordrhein-Westfalen

Soforthilfen für Kleinunternehmen

  • Maßnahme: Das Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf. NRW stockt das Programm auf und zahlt Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.
  • Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen:
    • Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
    • Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
    • Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden.
  • Beantragung: Der vollelektronische Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020 an die Bezirksregierung ist hier möglich.

Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler

  • Maßnahme: Für die von der Coronakrise betroffenen Künstler in NRW wurde ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro aufgelegt. Betroffen sind selbstständige Künstler die zum Beispiel mit Auftragseinbrüchen und Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben.
  • Höhe der Soforthilfe in NRW: Künstler erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro.
  • Rückzahlung: Dieser Zuschuss der nordrhein-westfälischen Landesregierung muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Beantragung der Künstler-Soforthilfe: Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung. Dort können Sie auch das Antragsformular herunterladen.

Hessen

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

  • Maßnahme: Hessen stockt das Hilfsprogramm des Bundes auf.
  • Höhe der Soforthilfe in Hessen:
    • 0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro
    • 6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 Euro
    • 11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.000 Euro
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe des Landes Hessen muss nicht zurückerstattet werden.
  • Beantragung: Anträge können Sie ab dem 30.03.2020 ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.

Bekomme ich immer den vollen Betrag?

Nein, der Betrag des Zuschußes ist grds. nur der für die Schließung des Liquiditätsengpasses notwendige Betrag. Maximal jedoch € 9.000.- bzw. € 15.000,- (z.B. für RLP, Zuschüsse sind bundeslandabhängig)

Beispiel: Unternehmen bis 10 Mitarbeitern (max. € 15.000,- für RLP)

Ermittelte Liquiditätslücke                                                                     € 15.000,-

Noch im Betrieb Eigenmittel/verfügbare Kreditmittel                      € 7.000,-

Liquiditätsengpass = Betrag des Zuschuß                                           € 8.000,-

Kein Unternehmen, das bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten war

Ein Unternehmen befindet sich dann in Schwierigkeiten, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

a) Bei einer GmbH, mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste aufgezehrt.

b) Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste aufgezehrt.

c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines lnsolvenzverfahrens oder erfüllt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.

Wir hoffen Ihnen hiermit einen hilfreichen Überblick zu der Thematik gegeben zu haben.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihr Steuerberaterteam der nsr gmbh & co. kg

Links & Downloads

Hier finden Sie Anträge, Formulare und Bescheinigungen, mit denen KMU, Berufspendler und Selbstständige während der Coronakrise Unterstützung beantragen können. Egal ob Steuererleichterung, Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen oder Zuschüsse, wir haben die wichtigsten Dokumente für Sie nach Bundesländern zusammengefasst.

Checkliste für Mandanten

Allgemein

Rheinland-Pfalz

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Baden-Württemberg