Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Zum Jahreswechsel ist das Zollkodexanpassungsgesetz in Kraft getreten. Lange hatte es aber so ausgesehen, als ob dieses Gesetzesvorhaben nicht mehr rechtzeitig vor dem Jahresende abgeschlossen werden könnte, denn der Bundesrat hatte zu dem Gesetz eine lange Liste mit Änderungswünschen vorgelegt und wollte zu deren Durchsetzung das Gesetz eigentlich in den Vermittlungsausschuss schicken. Dass es kurz vor Weihnachten doch noch zu einer Zustimmung des Bundesrats kam, liegt daran, dass die Bundesregierung erklärt hat, die Wünsche des Bundesrats in einem separaten Änderungsgesetz kurz nach dem Jahreswechsel umzusetzen.